Buchen in Corona-Zeiten

 

Häufig werden wir gefragt, was bei einer Buchung zu Corona-Zeiten zu beachten ist bzw. wie es sich im Falle von weiteren Einschränkungen mit Stornierungen verhält. Die Gefahr eines generellen Beherbergungsverbots geht nach wie vor auf uns als Vermieter über. Wenn ihr also aufgrund eines Beherbergungsverbots nicht anreisen dürft, erstatten wir euch alle geleisteten Zahlungen zurück bzw. bieten eine kostenlose Umbuchung an.

Natürlich gibt es darüber hinaus viele Einzelfallentscheidungen. Auf der Seite des Deutschen Tourismusverbands findet ihr eine ganz hilfeiche Übersicht zu einigen Fragestellungen. Wir möchten euch jedoch unbedingt zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung raten, die auch die Gefahr einer Corona-Erkrankung bzw. Quarantäne umfasst.

Aktuell geltende Corona-Regeln im Landkreis Goslar

Stand: 04. April 2022

 

Derzeit sind sämtliche Beschränkungen für die Beherbergung aufgehoben. :-)